Herzlich willkommen liebe Gäste,
Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, sind wir als Betriebsinhaber nach § 4 der corona-Kontakt-und BetriebsbeschränkungensVO Hessen, verpflichtet, Daten unserer Gäste zu erfassen. Diese Daten dienen ausschließlich der Nachverfolgung von Infektionsketten durch die zuständigen Behörden und werden nach einem Monat unverzüglich vernichtet bzw. gelöscht.
Da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, finden die folgenden Artikel der DS-GVO keine Anwendung: Artikel 13: Informationspflicht, Artikel 15 Auskunftsrecht, Artikel 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 20: Recht aus Datenübertragbarkeit.
Vielen Dank fürs Mitmachen.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung und als Beleg für unser Personal.